TEDS-LEG-003 · Privacy Notice · Datenschutzinformation gemäß Art. 13 und 14 DSGVO
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, soweit TERRENG im jeweiligen Verarbeitungskontext selbst Verantwortlicher ist:
TERRENG Mobility Hub UG (haftungsbeschränkt)
Großer Grasbrook 9
20457 Hamburg
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführung: Christian Polenz
E-Mail: info@terreng.one
Telefon: +49 (0)40 883 600 670
Für Datenschutzanfragen und zur Ausübung von Betroffenenrechten kann TERRENG insbesondere per E-Mail unter info@terreng.one oder über die im Impressum veröffentlichten Kontaktwege erreicht werden. Soweit TERRENG einen Datenschutzbeauftragten bestellt, werden dessen Kontaktdaten an dieser Stelle beziehungsweise über die hierfür vorgesehenen öffentlichen Datenschutzinformationen bekanntgegeben.
Die datenschutzrechtliche Rolle von TERRENG richtet sich nach dem jeweiligen Produkt-, Vertrags- und Verarbeitungskontext. TERRENG kann insbesondere als eigenständig Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter für einen Kunden, Flächenanbieter, Betreiber, eine Organisation oder öffentliche Stelle tätig werden. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Verantwortlichkeiten entsprechend festgelegt sind.
Diese Datenschutzhinweise gelten für die von TERRENG bereitgestellten digitalen Angebote und Plattformbereiche, insbesondere die Buchungsplattform für Parkplatz- und Infrastrukturnutzer sowie die Anbieter- und Betreiberplattform für Flächenanbieter, Betreiber und Unternehmenskunden. Sie informieren über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesen Plattformbereichen und den damit verbundenen Plattformdiensten.
Soweit eine Verarbeitung ausschließlich im Auftrag eines Unternehmens, Betreibers, einer Behörde oder eines sonstigen Kunden erfolgt, können ergänzend oder vorrangig die Datenschutzhinweise des jeweiligen Verantwortlichen gelten. TERRENG verarbeitet solche Daten dann nach Maßgabe des jeweiligen Auftragsverarbeitungsverhältnisses.
TERRENG verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und des konkreten Verarbeitungskontexts. Dabei gelten insbesondere die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht sowie Privacy by Design und Privacy by Default.
Eine technische Zugriffsmöglichkeit auf Daten begründet keine Berechtigung zur Einsichtnahme oder Nutzung. Zugriffe werden entsprechend Zweck, Rolle, Berechtigung und Schutzbedarf begrenzt. Für besonders schutzbedürftige Daten gelten erhöhte Anforderungen an Zugriff, Speicherung, Übertragung, Protokollierung, Weitergabe und Löschung.
Beim Aufrufen der TERRENG-Website werden durch den Hosting-Provider automatisch Informationen erfasst und in Server-Logfiles gespeichert. Bei der Nutzung weiterer TERRENG-Plattformdienste können zusätzlich technisch erforderliche Verbindungs-, Status- und Sicherheitsdaten verarbeitet werden.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus, der Systemsicherheit und Systemstabilität, zu administrativen Zwecken sowie - bei den Plattformdiensten - zur Fehleranalyse, Verfügbarkeitssteuerung und Missbrauchs- und Angriffsabwehr. Für die auf der öffentlichen Website anfallenden Server-Logdaten erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der sicheren Bereitstellung der Website). Für weitere Plattform- und Sicherheitsdaten richtet sich die Rechtsgrundlage nach dem konkreten Zweck und Verarbeitungskontext, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b, c oder f DSGVO.
Für die Nutzung bestimmter TERRENG-Funktionen kann ein persönliches oder organisationsbezogenes Nutzerkonto erforderlich sein. Im Rahmen der Registrierung und Kontoverwaltung werden die Daten verarbeitet, die zur Einrichtung, Verwaltung, Authentifizierung und Absicherung des Kontos sowie zur Durchführung der jeweiligen Plattform- und Vertragsfunktionen erforderlich sind.
Soweit die Verarbeitung für die Einrichtung oder Durchführung eines Vertrags- oder Nutzungsverhältnisses erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gesetzlich erforderliche Verarbeitungen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO beruhen. Soweit TERRENG berechtigte Interessen verfolgt, insbesondere hinsichtlich Plattform- und Kontosicherheit oder Missbrauchsprävention, kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO einschlägig sein.
Die Beendigung oder Löschung eines Nutzerkontos führt nicht zwingend zur sofortigen Löschung sämtlicher damit zusammenhängender Daten. Daten können weiter gespeichert werden, soweit dies für laufende Buchungen, Abrechnungen, Zahlungsansprüche, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, offene Support- oder Rechtsvorgänge, Sicherheits- oder Nachweiszwecke erforderlich ist. Nicht mehr erforderliche aktive Berechtigungen werden im Rahmen des Offboardings entzogen oder deaktiviert.
Die TERRENG-Plattform kann digitale Identitäten und den TERRENG Key verwenden, um Personen, Organisationen, Fahrzeuge, Geräte, Infrastrukturressourcen und andere unterstützte Entitäten innerhalb der Plattform eindeutig zuzuordnen und in autorisierten Prozessen zu verwenden.
Eine digitale Identität oder technische Zuordnung bedeutet nicht automatisch, dass eine Person Eigentümer, Halter, verfügungsberechtigt oder sonst rechtlich berechtigt ist. Entsprechende rechtliche oder tatsächliche Berechtigungen sind davon getrennt zu beurteilen.
Registrierte Nutzer oder Organisationen können – soweit die jeweilige Plattformfunktion dies unterstützt – ein oder mehrere Fahrzeuge innerhalb ihres Kontos oder Organisationskontexts hinterlegen.
Ein Nutzerkonto kann mehrere Fahrzeuge enthalten. Jedes Fahrzeug wird als eigenständiges Fahrzeugobjekt behandelt und kann eigene Berechtigungen, Buchungen, Nutzungen und – soweit vorgesehen – einen eigenen Verifizierungsstatus besitzen.
Die bloße Hinterlegung eines Fahrzeugs oder Kennzeichens bei TERRENG stellt keinen Nachweis über Eigentum, Haltereigenschaft oder tatsächliche Verfügungsberechtigung dar.
Nutzer können Fahrzeugdaten innerhalb der vorgesehenen Plattformfunktionen ändern oder entfernen. Soweit ein Fahrzeug mit Buchungs-, Abrechnungs-, Sicherheits- oder Nachweisvorgängen verbunden war, können einzelne historische Daten unabhängig von der Entfernung des Fahrzeugs aus dem aktiven Konto weiter gespeichert werden, soweit hierfür eine rechtliche oder sachlich erforderliche Grundlage besteht.
Nutzer können – soweit die jeweilige Plattformfunktion dies unterstützt – ein hinterlegtes Fahrzeug freiwillig verifizieren lassen. Zweck ist es, die Übereinstimmung zwischen dem im Nutzerkonto hinterlegten Kennzeichen und dem zur Verifizierung bereitgestellten Fahrzeug- beziehungsweise Kennzeichenbild zu prüfen und einen fahrzeugbezogenen Verifizierungsstatus zu erzeugen.
Die Fahrzeug- und Kennzeichenverifizierung ist grundsätzlich freiwillig. Ein Nutzer kann ein Konto führen und allgemeine Plattformfunktionen nutzen, ohne ein Kennzeichenbild zur Verifizierung bereitzustellen. Für einzelne Funktionen, Standorte oder technische Prozesse kann jedoch ein verifiziertes Fahrzeug erforderlich sein, insbesondere für automatische Zufahrtsfreigaben, ANPR-gestützte Zugangssysteme oder standortbezogene Fahrzeugberechtigungen. Hierüber wird der Nutzer vor Nutzung der jeweiligen Funktion informiert.
Zur Durchführung der Verifizierung kann der Nutzer ein Bild aufnehmen oder hochladen, auf dem das amtliche Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs ausreichend erkennbar ist. Das Bild soll nur solche Inhalte enthalten, die für die Kennzeichenverifizierung erforderlich sind. TERRENG verfolgt nicht den Zweck, hierdurch Personen, Fahrzeuginsassen, Umgebungssituationen oder andere nicht erforderliche Inhalte zu erfassen oder dauerhaft zu speichern.
Das bereitgestellte Bild kann technisch ausgewertet werden, um das darauf erkennbare Kennzeichen zu erfassen und mit dem vom Nutzer angegebenen Kennzeichen abzugleichen. Die Verarbeitung kann insbesondere Bildbereitstellung, Kennzeichenerkennung, technische Normalisierung, Abgleich, Plausibilitätsprüfung und Bildung eines Prüfergebnisses umfassen.
Eine automatische Erkennung bedeutet nicht zwingend, dass eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO vorliegt. Entscheidend ist die konkrete technische und rechtliche Wirkung des jeweiligen Prozesses.
Ist das Ergebnis der automatisierten Prüfung nicht eindeutig oder bestehen technische Unklarheiten, kann eine hierzu besonders berechtigte Person bei TERRENG das Bild zum Zweck der Verifizierung einsehen. Ein solcher Zugriff erfolgt ausschließlich zweckgebunden, rollen- und berechtigungsbezogen und nach dem Need-to-Know-Prinzip. Allgemeine Administrator- oder Supportrechte sollen für sich allein keine Berechtigung zur Einsicht in Verifizierungsbilder vermitteln.
Für jedes hinterlegte Fahrzeug wird ein eigener Verifizierungsstatus geführt. Mögliche Zustände sind insbesondere „Nicht verifiziert“, „Prüfung läuft“, „Verifiziert“ und „Verifizierung fehlgeschlagen“. Soweit technisch erforderlich, kann zusätzlich ein Status vorgesehen werden, wonach eine erneute Verifizierung erforderlich ist.
Wird das hinterlegte Kennzeichen eines bereits verifizierten Fahrzeugs geändert, verliert die bestehende Verifizierung ihre Gültigkeit. Das geänderte Kennzeichen wird als nicht verifiziert behandelt, bis gegebenenfalls eine erneute Verifizierung erfolgt.
Nach Abschluss des Verifizierungsprozesses kann ein Verifizierungsnachweis gespeichert werden. Dieser kann insbesondere interne Fahrzeug-ID, Kennzeichen, Verifizierungsstatus, Zeitpunkt und Methode der Verifizierung, technische Vorgangs- oder Transaction-ID sowie bei manueller Prüfung gegebenenfalls die interne Kennung der prüfenden berechtigten Person enthalten. Der Nachweis ist vom Originalbild zu unterscheiden.
Das zur Verifizierung bereitgestellte Originalbild wird nicht dauerhaft Bestandteil des Nutzer- oder Fahrzeugprofils. Es wird nach Abschluss des Verifizierungsprozesses grundsätzlich spätestens innerhalb von sieben Tagen automatisch gelöscht. Die Frist beginnt mit Abschluss des jeweiligen Verifizierungsprozesses. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur, soweit hierfür im konkreten Einzelfall ein dokumentierter rechtlicher, technischer oder sicherheitsbezogener Grund besteht. Die Sieben-Tage-Frist ist eine interne TERRENG-Retention-Regel und keine gesetzlich vorgegebene Frist.
Das Verifizierungsbild wird nicht für Werbung, Marketingprofile, allgemeines Nutzerprofiling, allgemeine Analytics oder zum Training von Modellen beziehungsweise KI-Systemen verwendet, sofern hierfür nicht künftig ein eigenständiger, transparenter und rechtlich zulässiger Verarbeitungskontext geschaffen wird.
Soweit ein Nutzer die Fahrzeugverifizierung selbst anfordert, um eine von ihm gewünschte Plattformfunktion zu nutzen oder hierfür die technischen Voraussetzungen zu schaffen, erfolgt die Verarbeitung grundsätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie für die Durchführung des Nutzer- beziehungsweise Vertragsverhältnisses oder der angeforderten Funktion erforderlich ist. Soweit einzelne Verarbeitungsschritte der Plattform- und Systemsicherheit, Missbrauchsprävention oder der Klärung technischer Unregelmäßigkeiten dienen, kann ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO einschlägig sein. Eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO wird nur verwendet, wenn eine Verarbeitung tatsächlich auf einer gesonderten freiwilligen Einwilligung beruhen soll.
Bei der Suche, Reservierung oder Buchung von Stellplätzen oder anderen Infrastrukturressourcen verarbeitet TERRENG personenbezogene Daten, soweit dies für die Bereitstellung und Durchführung der jeweiligen Funktion erforderlich ist.
Die Verarbeitung dient insbesondere der Anzeige geeigneter Infrastrukturangebote, Durchführung und Verwaltung von Reservierungen und Buchungen, Zuordnung zu Infrastrukturressourcen, Bereitstellung von Nutzungsberechtigungen, Abrechnung sowie Bearbeitung von Änderungen, Stornierungen und Supportfällen. Rechtsgrundlage ist regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; gesetzlich erforderliche Verarbeitung kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO beruhen.
Bei Beginn, Durchführung und Beendigung eines Nutzungsvorgangs können personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies zur Zuordnung, Autorisierung oder Dokumentation der Nutzung erforderlich ist.
Die konkrete technische Erfassung kann je Standort unterschiedlich erfolgen, etwa durch digitale Buchungsbestätigung, Nutzeraktion, QR-Code, Kennzeichen, Schranke, Kamera- oder ANPR-System oder sonstige technische Identifikatoren. Eine standortbezogene Kennzeichenerkennung wird in Abschnitt 15 gesondert beschrieben.
Soweit kostenpflichtige Leistungen über die TERRENG-Plattform genutzt werden, verarbeitet TERRENG die für Zahlungsabwicklung, Abrechnung und Settlement erforderlichen Daten.
Für die technische Durchführung von Zahlungen können externe Zahlungsdienstleister eingesetzt werden. Dabei werden nur die für die jeweilige Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten übermittelt. Je nach Zahlungsart kann der jeweilige Zahlungsdienstleister personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten. Nähere Informationen werden im Zahlungsprozess oder in ergänzenden Hinweisen bereitgestellt.
Die Verarbeitung zur Durchführung des Zahlungsvorgangs erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Steuer-, handels- oder sonstige gesetzlich erforderliche Verarbeitungen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO beruhen. Zahlungs-, Rechnungs- und steuerlich relevante Daten können entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gespeichert werden.
Wenn Nutzer TERRENG kontaktieren oder Supportleistungen in Anspruch nehmen, verarbeitet TERRENG die für die Bearbeitung der Anfrage erforderlichen personenbezogenen Daten. Bei einer E-Mail-Kontaktaufnahme gehören hierzu insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Inhalt der Nachricht. Soweit die Anfrage der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung dient, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; im Übrigen kann sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an sachgerechter Kommunikation und Bearbeitung von Anfragen) beruhen.
Vertrags- und nutzungsbezogene Mitteilungen können über die im Nutzerkonto hinterlegten Kommunikationswege erfolgen, insbesondere im Nutzerkonto, per E-Mail oder über sonstige vereinbarte elektronische Kommunikationswege. Sie können Registrierung, Konto, Buchungen, Reservierungen, Zahlungen, Verifizierungen, Sicherheitsereignisse, Änderungen eines Vorgangs sowie technische oder betriebliche Hinweise betreffen.
Transaktions- und Servicekommunikation ist von werblicher Kommunikation zu unterscheiden. Werbliche E-Mails, Newsletter oder vergleichbare Marketingkommunikation werden nur auf der jeweils hierfür einschlägigen Rechtsgrundlage versendet; soweit eine Einwilligung erforderlich ist, kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
TERRENG kann für Flächenanbieter, Betreiber, Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen organisationsbezogene Konten und Rollenmodelle bereitstellen. Dabei können personenbezogene Daten von Ansprechpartnern, Mitarbeitern, Administratoren und sonstigen autorisierten Nutzern verarbeitet werden.
Die Verarbeitung dient insbesondere der Einrichtung und Verwaltung von Organisationskonten, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Flächen- und Ressourcenverwaltung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Support, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit. Rechtsgrundlage kann Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein; bei Beschäftigten oder sonstigen Nutzern eines Vertragspartners richtet sich die konkrete Rollenverteilung zusätzlich nach dem jeweiligen Vertrags- und Verarbeitungskontext.
TERRENG verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies erforderlich ist, um die Plattform, Nutzerkonten, Infrastrukturzugänge, Transaktionen und angeschlossenen Systeme vor Missbrauch, unberechtigten Zugriffen, Manipulation, Betrug oder sonstigen Sicherheitsrisiken zu schützen.
Rechtsgrundlage kann insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein, soweit TERRENG berechtigte Interessen an der Sicherheit, Integrität, Missbrauchsprävention und Durchsetzung berechtigter Ansprüche verfolgt und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Soweit gesetzliche Sicherheits- oder Nachweispflichten bestehen, kann zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO einschlägig sein.
An einzelnen Standorten können – soweit technisch eingerichtet und rechtlich zulässig – Kamerasysteme oder Systeme zur automatischen Kennzeichenerkennung (ANPR) eingesetzt werden. Diese Verarbeitung ist von der freiwilligen Fahrzeug- und Kennzeichenverifizierung nach Abschnitt 8 zu unterscheiden.
Je nach konkreter Standortkonfiguration können insbesondere Kennzeichen, Zeitpunkt, Standort beziehungsweise Zufahrt, Berechtigungs- oder Buchungsreferenz sowie technische Erkennungs- und Ereignisdaten verarbeitet werden. Ob und in welchem Umfang Bilddaten gespeichert werden, richtet sich nach der jeweiligen technischen Konfiguration und dem konkreten Verarbeitungskontext.
Wer für eine standortbezogene ANPR-Verarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist, richtet sich nach dem tatsächlichen Betriebs-, Vertrags- und Verarbeitungskontext. Soweit TERRENG selbst über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung entscheidet, erfolgt die Verarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit und wird durch diese Datenschutzhinweise sowie erforderliche standort- oder funktionsbezogene Transparenzhinweise abgedeckt. Soweit TERRENG personenbezogene Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung eines Flächenanbieters, Betreibers, Unternehmens oder sonstigen Verantwortlichen verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung als Auftragsverarbeitung nach Maßgabe von TEDS-LEG-002 – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA). Eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht nur, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen und die erforderliche Vereinbarung getroffen wird. Die konkrete Rechtsgrundlage richtet sich nach dem jeweiligen Zweck und der Rollenverteilung.
Soweit am Standort Kennzeichenerkennung oder Video-/Kameratechnik eingesetzt wird, werden die erforderlichen Informationen über geeignete Hinweise am Standort und/oder in der jeweiligen digitalen Buchungs- beziehungsweise Nutzungsoberfläche bereitgestellt. Standortbezogene Speicherfristen werden nach dem konkreten Zweck und der technischen Konfiguration festgelegt und sollen nicht länger sein als erforderlich.
TERRENG kann Cookies, Local Storage oder vergleichbare Technologien einsetzen, soweit dies für den Betrieb der Plattform, die Anmeldung, Sicherheit, Spracheinstellungen, Session-Steuerung oder andere technisch erforderliche Funktionen notwendig ist.
Technisch erforderliche Technologien werden eingesetzt, soweit dies zur Bereitstellung der ausdrücklich gewünschten digitalen Dienste oder zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage richtet sich nach den jeweils anwendbaren datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften.
Analyse-, Komfort-, Marketing- oder andere nicht erforderliche Technologien werden nur eingesetzt, soweit hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage besteht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, werden solche Technologien erst nach Einwilligung aktiviert. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit über die hierfür vorgesehene Einstellungs- oder Consent-Funktion mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die konkret eingesetzten Cookies und vergleichbaren Technologien, deren Zwecke, Anbieter und Speicherdauern werden in der gesonderten Cookie-Information auf terreng.one und - soweit eingesetzt - im Consent-Management dokumentiert. Diese Cookie-Information ergänzt die vorliegenden Datenschutzhinweise.
Personenbezogene Daten werden nur solchen Empfängern zugänglich gemacht, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Auftragsverarbeiter werden entsprechend Art. 28 DSGVO vertraglich eingebunden. Zugriffe werden auf den erforderlichen Umfang begrenzt. Soweit ein Empfänger personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, richtet sich die weitere Verarbeitung nach dessen datenschutzrechtlicher Verantwortung.
TERRENG strebt an, personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums zu verarbeiten, soweit dies technisch, vertraglich und wirtschaftlich angemessen ist.
Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten an Empfänger in Staaten außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden oder von dort aus ein Zugriff erfolgt, geschieht dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Je nach Fall können insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss, geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder eine gesetzliche Ausnahme maßgeblich sein. Soweit erforderlich, werden zusätzliche technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen berücksichtigt.
TERRENG speichert personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche, vertragliche, sicherheitsbezogene oder sonstige zulässige Aufbewahrungsgründe bestehen. Danach werden Daten gelöscht, anonymisiert oder – soweit eine Löschung vorübergehend nicht möglich ist – in ihrer weiteren Verarbeitung angemessen eingeschränkt.
| Daten / Kontext | Grundsatz der Speicherdauer | Lösch-/Triggerlogik |
|---|---|---|
| Nutzer- und Kontodaten | Dauer des aktiven Kontos bzw. Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, soweit erforderlich | Kontolöschung/Vertragsende; offene Buchungen, Abrechnung, gesetzliche Pflichten oder Rechtsgründe können längere Speicherung rechtfertigen |
| Fahrzeug- und Kennzeichendaten | Dauer der aktiven Fahrzeugzuordnung und soweit für Buchungs-/Nachweiszwecke erforderlich | Entfernung/Änderung des Fahrzeugs; historische Vorgänge können getrennt fortbestehen |
| Originalbild der freiwilligen Kennzeichenverifizierung | Grundsätzlich höchstens 7 Tage nach Abschluss der Verifizierung | Automatische Löschung nach Abschluss + 7 Tage, sofern keine dokumentierte Ausnahme besteht |
| Verifizierungsnachweis / Status | Solange für Fahrzeugstatus, Funktionsnutzung, Sicherheit oder Nachweis erforderlich | Entfall des Zwecks, Fahrzeuglöschung oder Änderung; rechtliche/sicherheitsbezogene Gründe bleiben vorbehalten |
| Buchungs- und Nutzungsdaten | Solange für Vertragsdurchführung, Abrechnung, Reklamation und Nachweis erforderlich | Abschluss des Vorgangs plus einschlägige gesetzliche/vertragliche Fristen |
| Zahlungs-, Rechnungs- und Steuerdaten | Nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungsfristen | Ablauf der einschlägigen gesetzlichen Frist |
| Support- und Kommunikationsdaten | Solange zur Bearbeitung und Nachweisführung erforderlich | Abschluss des Supportvorgangs plus angemessene Nachlaufzeit bzw. gesetzliche Gründe |
| Security- und Auditdaten | Risikobasiert und nur solange für Sicherheits-, Nachweis- oder Compliance-Zwecke erforderlich | Ablauf definierter Security-/Audit-Retention oder Wegfall des Zwecks |
| Standortbezogene ANPR-/Kameradaten | Standortspezifisch nach Zweck und technischer Konfiguration | Löschung entsprechend standortbezogenem Löschkonzept; keine pauschale Dauer für alle Standorte |
Die Löschung aus produktiven Systemen führt nicht zwingend zur sofortigen Einzelbereinigung sämtlicher Sicherungskopien. Daten in Backups werden entsprechend definierter Backup- und Überschreibungszyklen auslaufen und dürfen nach wirksamer Löschung grundsätzlich nicht erneut für reguläre operative Zwecke verwendet werden, soweit hierfür keine zulässige Wiederherstellungs- oder sonstige Rechtsgrundlage besteht.
Soweit Daten aufgrund eines Rechtsstreits, einer behördlichen Anordnung, einer gesetzlichen Pflicht oder eines sonstigen zulässigen Legal-Hold-Grundes vorübergehend länger aufbewahrt werden müssen, kann die reguläre Löschung für die Dauer dieses Grundes ausgesetzt werden. Nach Wegfall des Grundes wird geprüft, ob die Daten wieder dem regulären Löschprozess zugeführt werden können.
TERRENG kann automatisierte technische Verfahren einsetzen, beispielsweise zur Kennzeichenerkennung, Plausibilitätsprüfung, Anomalieerkennung, Sicherheitsanalyse, Suche, Ranking oder Prozessunterstützung. Nicht jede Automatisierung ist ein KI-System im regulatorischen Sinne.
Soweit TERRENG KI-Systeme oder KI-gestützte Funktionen einsetzt, werden personenbezogene Daten nur verwendet, wenn dies für den vorgesehenen Zweck rechtlich zulässig ist. Bei relevanten automatisierten oder KI-gestützten Entscheidungen werden die jeweils anwendbaren Anforderungen an Transparenz, Datenschutz, Datenminimierung, Sicherheit, Human Oversight und gegebenenfalls Art. 22 DSGVO berücksichtigt.
Die freiwillige Fahrzeug- und Kennzeichenverifizierung nach Abschnitt 8 darf im Zweifel einer manuellen Prüfung zugeführt werden. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung wird nicht allein daraus abgeleitet, dass ein technisches System ein Kennzeichen erkennt oder einen Abgleichwert erzeugt.
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
Zur Ausübung der Rechte kann TERRENG über die auf der Plattform und im Impressum veröffentlichten Kontaktwege kontaktiert werden. TERRENG kann geeignete Maßnahmen verlangen, um die Identität der anfragenden Person zu überprüfen, soweit dies erforderlich ist, um personenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Soweit eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, kann aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, Widerspruch eingelegt werden. TERRENG verarbeitet die betreffenden Daten dann nicht weiter, sofern nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden können oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Bei Direktwerbung besteht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht ohne besondere Begründung.
Betroffene Personen haben das Recht, sich unbeschadet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.
Ob personenbezogene Daten bereitgestellt werden müssen, hängt von der jeweiligen Funktion ab. Daten, die für die Einrichtung eines Nutzerkontos, die Durchführung einer Buchung, Zahlung oder vertraglich angeforderten Leistung erforderlich sind, müssen bereitgestellt werden, wenn die betreffende Funktion genutzt werden soll. Ohne diese Daten kann die jeweilige Funktion gegebenenfalls nicht bereitgestellt werden.
Die Bereitstellung eines Kennzeichenbildes zur freiwilligen Fahrzeugverifizierung ist grundsätzlich freiwillig. Einzelne Funktionen oder Standorte können jedoch ein verifiziertes Fahrzeug als technische oder vertragliche Voraussetzung vorsehen. Hierüber wird vor Nutzung der betreffenden Funktion informiert.
Die TERRENG-Plattform ist nicht speziell als Dienst für Kinder ausgestaltet. Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten Minderjähriger verarbeitet werden, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen. Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten wird durch die Plattform nicht allein deshalb beabsichtigt, weil eine Person minderjährig ist.
TERRENG kann diese Datenschutzhinweise anpassen, wenn sich die Plattform, einzelne Funktionen, Datenverarbeitungen, rechtliche Anforderungen oder technische Rahmenbedingungen ändern. Es gilt die jeweils veröffentlichte Fassung. Wesentliche Änderungen werden entsprechend ihrem Umfang und ihrer Relevanz über geeignete Kanäle kommuniziert.
Diese Datenschutzhinweise bilden die zentrale öffentliche Datenschutzinformation für die TERRENG-Plattform, soweit TERRENG selbst Verantwortlicher ist. Ergänzend können je nach Kontext insbesondere folgende Dokumente relevant sein:
Bei Widersprüchen oder abweichenden Rollenverteilungen ist der konkrete gesetzliche, vertragliche und tatsächliche Verarbeitungskontext maßgeblich.